VERSION: BÜROKRATENDEUTSCH
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VERSION: UMGANGSSPRACHE
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Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) für den kaufmännischen Verkehr Stand: 1. April 2012
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Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) für den kaufmännischen Verkehr Stand: 1. April 2012
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§ 1 Geltungsbereich (1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. (2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
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§ 1 Geltungsbereich 1) Diese Verkaufsbedingungen gelten nur für Unternehmen und Institutionen – Privatpersonen beliefern wir nicht. 2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit Ihnen, wenn es sich um ähnliche Geschäfte handelt. |
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
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§ 2 Angebot des Vertragsabschlusses Wenn Sie bestellen liefern wir. Entweder prompt oder sobald die Ware bei uns eingetroffen ist. |
§ 3 Überlassene Unterlagen An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
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§ 3 Überlassene Unterlagen Alle Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen oder Zeichnungen, die wir Ihnen im Laufe des Geschäfts überlassen, gehören uns und Sie dürfen diese nicht weitergeben. Wird’s nichts mit dem Geschäft, müssen Sie diese an uns zurücksenden. |
§ 4 Preise und Zahlung (1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. (2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf unser, auf den Rechnungen genannte, Konto zu erfolgen. (3) Es gelten die schriftlich angebotenen bestätigten, bzw. berechneten Liefer- und Zahlungsbedingungen. Die Ware wird per Paketversand oder Spedition versendet - die Rechnung ausschließlich per Post. Dadurch können unterschiedliche Zustellzeiten entstehen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
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§ 4 Preise und Zahlungen 1) Unsere Preise gelten ab Werk, d. h. es kommen noch Frachtkosten hinzu. Hinzu kommen noch die Mehrwertsteuer und Verpackungskosten. 2) Bezahlen tun Sie ausschließlich auf unser Konto, das wir mit auf die Rechnungen drucken. 3) Wie und wann Sie bezahlen müssen, steht in Ihrer Auftragsbestätigung. Ware und Rechnung werden getrennt versendet. Das kann dazu führen, dass die Rechnung vor der Ware oder umgekehrt bei Ihnen eintrifft. Wer nicht pünktlich zahlt muss damit rechnen, dass gewaltige Verzugszinsen (8 % über dem Basiszinssatz) auf ihn zukommen. Und es kann noch schlimmer kommen ;)
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§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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§ 5 Aufrechnung und Zurückhaltungsrechte Wenn Sie etwas aufrechnen wollt, geht das nur, wenn das rechtlich in Ordnung und unstrittig ist. Mehrere Geschäfte mit Ihnen können nicht vermauschelt werden. |
§ 6 Lieferzeit (1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. (2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
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§ 6 Lieferzeit 1) Wir liefern zackig, vorausgesetzt Sie müssen keine Vorkasse leisten oder Sie haben ein paar alte Rechnungen noch nicht bezahlt. 2) Falls, warum auch immer, Sie die Ware nicht annehmen oder nicht annehmen können, müssen Sie für die Kosten, die dadurch entstehen, auch gerade stehen. Wenn Sie also etwas bestellen und einen Tag später in Urlaub gehen, haben Sie unter Umständen ein Problem. Wenn die Ware tagelang umhergefahren wird (vielleicht bei strengem Frost) und Sie dadurch kaputt geht, müssen Sie die Kosten dafür tragen. |
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
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§ 7 Gefahrenübergang bei Versendung Spätestens wenn wir die Ware der Spedition oder dem Paketdienst übergeben, geht die Verantwortung des Transports auf Sie über – egal wer die Transportkosten trägt. |
§ 8 Eigentumsvorbehalt (1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. (2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. (3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. (4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
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§ 8 Eigentumsvorbehalt 1) Solange Sie die Rechnung nicht bezahlt haben, gehört die Ware uns. Wenn Sie sich nicht korrekt verhalten, holen wir die Ware zurück. 2) Bis die Ware nicht vollständig bezahlt ist, müssen Sie sie sorgfältig behandeln. Falls der Gerichtsvollzieher bei Ihnen auftaucht und die Waren pfänden will, wollen wir das wissen – und zwar sofort! Bezahlen müssen Sie die Waren auf jeden Fall. 3) Sie können die Waren verarbeiten und weiterverkaufen. Aber Obacht: Sie treten damit Ihre Forderungen gegenüber Ihrem Kunden an uns ab. Im Klartext: Sie müssen gucken, dass Sie zu Ihrem Geld kommen um uns bezahlen zu können. Andernfalls können auch wir versuchen bei Ihrem Kunden das Geld einzutreiben. 4) Wenn Sie unsere Ware verarbeitet haben, haben wir immer noch die Finger im Spiel. Und wenn Sie unsere Waren mit solchen von anderen Lieferanten verwurschteln, gehört der Teil noch uns, der anteilig verarbeitet wurde. Also besser immer gleich bezahlen, dann wird’s nicht so kompliziert. |
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress (1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. (2) Mängelansprüche sind spätestens 8 Tage nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. (3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. (4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. (5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. (6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. (7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend. (8) Rücknahme oder Umtausch nachfolgender Kaufsachen sind nicht möglich: Volumenvergüsse, Plattenzuschnitte, kundenspezifische Rezepturen bei Harzen, die vom jeweiligen Produzenten ausdrücklich nach Kundenwunsch produziert/gefertigt wurden.
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§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress 1) Ist die Ware bei Ihnen eingetroffen müssen Sie umgehend prüfen, ob alles in Ordnung ist. Da viele Produkte ein Haltbarkeitsdatum haben, dürfen Sie das nicht auf die lange Bank schieben. Spätestens nach 8 Tagen müssen Sie uns Bescheid geben. Und falls mal etwas kaputt sein sollte, nicht einfach zurückschicken, sondern erst mit uns reden. 2) Wenn etwas nicht in Ordnung ist, werden wir nachbessern oder Ersatzware liefern. 3) Falls wir nicht nachbessern oder ersetzten können, sind Sie aus dem Schneider. Sie können dann vom Vertrag zurücktreten oder unsere Rechnung kürzen. Das müssen wir dann aber vorher geklärt haben. 4) Wenn die Ware nur geringfügig anders ist als vereinbart – ist das so noch in Ordnung. Wenn beim Transport oder durch Einfluss von Dritten ein Schaden entsteht, waschen wir unsere Hände in Unschuld.
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§ 10 Rücknahme Verpackung (1) Die Rücknahme von gebrauchten Verkaufsverpackungen erfolgt im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen für BtoB-Geschäfte. (2) Die Entsorgung wird entweder durch einen beauftragten Dienstleister durchgeführt oder durch die Firma Girrbach IDC. (3) Ist bereits vom Vorlieferanten ein Entsorger bestimmt, übernimmt dieser die Abwicklung der Rücknahme. (4) Im Falle der Rücknahme durch Girrbach IDC ist der Übergabeort der gebrauchten Verkaufsverpackungen der Firmensitz der Firma Girrbach IDC, Pfinztal. (5) Die Kosten für die Entsorgung trägt der Käufer.
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§ 10 Rücknahme Verpackung (1) Es gelten die Bestimmungen für Geschäfte von Firma zu Firma. (2) Wir nehmen den Müll zurück, oder beauftragen eine Firma die dies tut. (3) Ist ein Entsorgerlable auf der Verpackung, nimmt dieser den Müll mit. (4) Wir entsorgen Ihren Müll fachgerecht, wenn Sie ihn zu uns bringen. (5) Sie zahlen den Transport und die Entsorgung.
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§ 11 Sonstiges (1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. (3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.
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§ 11 Sonstiges 1) Alle Geschäfte mit unseren Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2) Wenn Sie sich unbedingt mit uns streiten wollen, machen wir das nur bei uns. 3) Sollte irgendetwas in diesen Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die anderen davon unberührt. |