BLÖD, WENN SO WAS PASSIERT!
Es kommt selten vor, aber wenn es passiert ist es immer ein Ärgernis: Die Ware kommt beschädigt bei Ihnen an und Sie haben den Empfang quittiert, ohne auf den Mangel hinzuweisen - vielleicht hat man den Schaden auch erst nach dem Öffnen bemerkt. Das ausliefernde Unternehmen, Paketdienst oder Spedition, ist mit Ihrer Unterschrift aus der Haftung entlassen. Sie müssen mit dem Schaden leben.
In dem Moment, wo die Ware bei uns abgeholt wird, geht die Haftung für den Transport auf den Besteller/Empfänger über. Damit Sie bei einem eventuellen Schaden den Transporteur haftbar machen können, müssen Sie beweisen, dass die Ware bei Ihnen beschädigt angekommen ist. Das geht nur, wenn Sie noch im Beisein des Auslieferers das Paket oder die Palette öffnen und die Ware überprüfen. Natürlich ist bekannt, dass die Fahrer immer unter Zeitdruck stehen. Achten Sie dann auf jeden Fall, ob das Paket/die Palette einen äußeren Schaden aufweist und lassen Sie sich den vom Fahrer quittieren.